Elterngeld – Leitfaden für rumänische Eltern
Kurz gefasst
Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt: 67 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € monatlich (§ 2 BEEG). Gezahlt wird 12 Monate, plus 2 Monate, wenn auch der andere Elternteil kürzertritt. Der Antrag bei der Elterngeldstelle ist kostenlos – rückwirkend gilt er aber nur drei Monate, Warten kostet also bares Geld.
Wer Anspruch hat
Drei Grundbedingungen:
- Wohnsitz in Deutschland (oder Lebensmittelpunkt hier).
- Zusammenleben mit dem Kind im selben Haushalt und eigene Betreuung.
- Höchstens 32 Wochenstunden Arbeit im Bezugszeitraum.
Als rumänischer Staatsangehöriger bist du EU-Bürger – ein besonderer Titel ist nicht nötig. Entscheidend sind Wohnsitz und Versicherung, nicht der Pass.
Wie viel es konkret gibt
Berechnungsgrundlage ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der 12 Monate vor der Geburt (bei Müttern vor Beginn des Mutterschutzes).
| Nettoeinkommen vorher | Ersatzquote | Elterngeld ungefähr |
|---|---|---|
| unter 1.000 € | bis 100 % | steigt gestaffelt |
| 1.000 – 1.200 € | 67 % | 670 – 804 € |
| über 1.200 € | sinkt bis 65 % | höchstens 1.800 € |
Mindestbetrag: 300 € monatlich – auch ohne vorheriges Einkommen. Höchstbetrag: 1.800 € monatlich, unabhängig vom früheren Verdienst (Stand: 25.08.2026).
Ein Beispiel
Eine Pflegekraft verdiente vor der Geburt 2.100 € netto im Monat. Elterngeld: rund 65–67 %, also etwa 1.400 € monatlich.
Reduziert auch der Vater zwei Monate lang seine Arbeitszeit, bekommt die Familie 14 statt 12 Monate.
Die drei Varianten
Basiselterngeld – der volle Betrag, höchstens 14 Monate gemeinsam. Passend, wenn ein Elternteil im ersten Jahr wirklich zu Hause bleibt.
ElterngeldPlus – halber Betrag, doppelte Dauer. Aus einem Basismonat werden zwei Plus-Monate, nutzbar bis zum 32. Lebensmonat. Gedacht für Teilzeit: Verdienst und ElterngeldPlus zusammen können mehr ergeben als Basiselterngeld allein.
Partnerschaftsbonus – zusätzliche Monate, wenn beide Eltern gleichzeitig in Teilzeit arbeiten (zwischen 24 und 32 Wochenstunden). Die am wenigsten bekannte Variante – und für Familien, in denen beide etwas arbeiten wollen, die lohnendste.
Was in Deutschland anders ist als in Rumänien
Das ist keine Sozialleistung, sondern Einkommensersatz. Elterngeld hat nichts mit Bedürftigkeit zu tun. Auch wer gut verdient, bekommt es – die Höhe richtet sich nach dem früheren Einkommen.
Es hängt nicht vom Wohlwollen des Arbeitgebers ab. Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch: Sie wird angemeldet, nicht erbeten. Der Arbeitgeber kann sie nicht verweigern, der Arbeitsplatz bleibt geschützt.
Väter haben dieselben Rechte. Die zwei Zusatzmonate existieren gerade, um die Beteiligung des zweiten Elternteils zu fördern. In Rumänien nehmen Väter selten Elternzeit; hier ist es üblich und schadet der Karriere nicht so, wie viele befürchten.
Auch ohne vorheriges Einkommen gibt es Geld. Der Mindestbetrag von 300 € hängt nicht an Beitragszeiten.
In Rumänien wird die Leistung anders berechnet und ist an Beitragszeiten gekoppelt. Deshalb nehmen viele Rumänen fälschlich an, sie hätten „zu wenig Zeit gesammelt“ – für das deutsche Elterngeld wird keine Vorversicherungszeit verlangt.
So beantragst du – Schritt für Schritt
- Geburtsurkunde im Original mit dem Vermerk „für Elterngeld“ (kostenlos beim Standesamt).
- Antragsformular der zuständigen Elterngeldstelle. Viele Bundesländer bieten eine Online-Variante (ElterngeldDigital).
- Einkommensnachweise: Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt.
- Arbeitgeberbescheinigung über die Arbeitszeit im Bezugszeitraum.
- Bankverbindung und gegebenenfalls Nachweis der Krankenversicherung.
Die Frist, auf die es ankommt: Rückwirkend wird nur für die letzten drei Monate gezahlt. Wer ein Jahr nach der Geburt beantragt, verliert neun Monatsbeträge endgültig.
Häufige Fehler
1. Den Antrag aufschieben, bis „alle Papiere zusammen sind“. Drei Monate rückwirkend, mehr nicht. Antrag stellen, Unterlagen nachreichen – das Eingangsdatum zählt.
2. Basiselterngeld wählen, ohne ElterngeldPlus zu rechnen. Wer in Teilzeit arbeiten möchte, bekommt mit Plus oft insgesamt mehr. Vorher rechnen, nicht hinterher.
3. Die Partnermonate vergessen. Zwei zusätzliche Monate, nur weil auch der andere Elternteil kürzertritt. Geld, das schlicht verfällt, wenn es niemand beantragt.
4. Elternzeit nicht rechtzeitig anmelden. Sie muss schriftlich mindestens sieben Wochen vorher angemeldet werden. Wer das versäumt, verliert den Schutz – auch bei bestehendem Anspruch auf die Leistung.
5. Elterngeld mit Kindergeld verwechseln. Zwei verschiedene Dinge, die es parallel gibt. Siehe Leitfaden zum Kindergeld.
Der Zusammenhang mit der Steuer
Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte der Familie. Praktisch kann im Elterngeldjahr eine Nachzahlung bei der Steuererklärung entstehen.
Das ist kein Verlust – aber man sollte es vorher wissen und zurücklegen. Die Wahl der Steuerklasse vor der Geburt beeinflusst die Höhe direkt: Bei Müttern führt eine günstigere Klasse einige Monate vor dem Mutterschutz zu einem höheren Netto im Bemessungszeitraum und damit zu mehr Elterngeld. Details im Leitfaden zu den Steuerklassen.
Für deinen konkreten Fall: Familienkasse, Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater. Ich erkläre dir, was das für die Familienplanung bedeutet.
Für Menschen aus der Republik Moldau
Der Anspruch auf Elterngeld hängt an Wohnsitz und Versicherungsstatus, nicht an der Staatsangehörigkeit. Wer rechtmäßig in Deutschland lebt und die Bedingungen erfüllt, bekommt es.
Mit rumänischer Staatsangehörigkeit gelten die üblichen europäischen Regeln. Mit ausschließlich moldauischer Staatsangehörigkeit hängt der Anspruch vom Aufenthaltstitel ab: Manche Titel eröffnen den Zugang zu Familienleistungen, andere nicht. Kläre den Fall vor finanziellen Planungen mit der Elterngeldstelle.
Was sich mit dem Kind ändert
Eine Geburt verändert drei Dinge gleichzeitig: Das Einkommen sinkt vorübergehend, die Ausgaben steigen dauerhaft, und die Verantwortung für einen anderen Menschen wird real.
Was in dieser Zeit zu prüfen ist:
- Einkommensschutz – wenn die Familie von einem Gehalt lebt: Was passiert, wenn es ausfällt?
- Krankenversicherung des Kindes – Kinder sind in der Regel beitragsfrei mitversichert
- Rentenpunkte für Kindererziehung – bis zu drei Jahre je Kind, Details hier
- Sparen für das Kind – nicht dringend, aber je früher, desto kleiner die monatliche Rate
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Häufige Fragen
Wie hoch ist das Elterngeld?
67 % des Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € monatlich (§ 2 BEEG). Bei niedrigen Einkommen steigt der Satz bis 100 %, bei hohen sinkt er auf 65 %.
Wie viele Monate wird gezahlt?
12 Monate Basiselterngeld für beide Eltern zusammen, plus 2 weitere Monate, wenn auch der andere Elternteil sein Einkommen mindert – also 14 insgesamt. Alleinerziehende können bis zu 14 Monate beziehen.
Was ist ElterngeldPlus?
Statt eines Monats Basiselterngeld gibt es zwei Monate ElterngeldPlus mit jeweils halber Höhe. Nutzbar bis zum 32. Lebensmonat des Kindes, gedacht für Eltern, die in Teilzeit arbeiten.
Gibt es Elterngeld auch ohne vorheriges Einkommen?
Ja, der Mindestbetrag von 300 € wird auch ohne vorheriges Einkommen gezahlt – etwa an Studierende oder Menschen ohne Erwerbstätigkeit.
Was gilt bei vorheriger Arbeit in Rumänien?
Für den Anspruch zählt, ob du in Deutschland wohnst und hier versichert bist. Einkommen aus Rumänien fließt in der Regel nicht in die deutsche Berechnung ein – der grenzüberschreitende Fall muss bei der Elterngeldstelle genau angegeben werden.
Lässt sich Elterngeld mit Kindergeld kombinieren?
Ja. Es sind zwei verschiedene Leistungen: Kindergeld wird monatlich je Kind gezahlt, Elterngeld ersetzt im ersten Jahr das Einkommen. Beides gibt es parallel.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor Antragstellung. Wer ein Jahr wartet, verliert neun Monatsbeträge endgültig.
Quellen
- § 2 BEEG – Höhe des Elterngeldes (Gesetzestext) · geprüft 25. August 2026
- § 4 BEEG – Bezugsdauer und Partnermonate (Gesetzestext) · geprüft 25. August 2026
- § 1 BEEG – Anspruchsberechtigte (Gesetzestext) · geprüft 25. August 2026
Geprüft am: 25. August 2026
Informationen zu Steuern, Kindergeld und anderen Leistungen sind allgemein. Wir bieten keine Steuerberatung und stellen keine Anträge in deinem Namen. Für deinen Fall: Familienkasse, Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater. Anträge bei Behörden sind immer kostenlos.